Im gewerblichen Verkehr dürfen Fahrzeuge, für die der Führerschein der Klassen C1, C, C1E, CE und D vorgeschrieben ist, nur noch von Kraftfahrern bewegt werden, die eine Grundqualifikation als Berufskraftfahrer besitzen. Damit sind Arbeitgebern beim Einsatz und bei der Auswahl der Arbeitskräfte, die Fahrzeuge über 3,5t zulässiger Gesamtmasse bewegen dürfen, die Hände gebunden. Wir möchten Sie deshalb bei der Verwaltung Ihres Fahrpersonals unterstützen und beraten.
Denn es gilt derzeit:
- alle Führerscheininhaber, die vor dem 09.09.2009 im Besitz der Klassen C1, C, C1E, CE oder D waren, verfügen über diese Grundqualifikation als Berufskraftfahrer
- Personal, das gewerblich Fahrzeuge über 3,5 t zu Transportzwecken führt, muss eine Weiterbildung von 35 Stunden
(zu je 60 min) absolvieren
- diese Weiterbildung gliedert sich in 5 Module und ist alle 5 Jahre einmal zu besuchen
- seit 2014 ist es Grundvoraussetzung, diese Weiterbildung sowie einen Vermerk im Führerschein eintragen zu lassen, der die Erlaubnis zum gewerblichen Fahren von Kraftfahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtmasse bestätigt.
- ohne diesen Vermerk ist keine gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen möglich
Die notwendige Schulung von 35 Stunden sollte dazu aufgeteilt werden, und 5 mal jährlich eine Schulung von 7 Stunden durchgeführt werden, damit sie aktuell und praxisbezogen bleibt. Dabei ist es uns ebenso wichtig, dass die Schulung sensible Arbeitsabläufe nach Möglichkeit nicht beeinflussen. Deshalb entscheiden Sie als Arbeitgeber, wann die Termine stattfinden.
Wichtig ist hierbei lediglich, dass der Tagesschulungscharakter erhalten bleibt. Wir streben eine Schulung in Kleingruppen von maximal 14 Fahrerinnen und Fahrern an, die Mindestteilnehmerzahl liegt schon bei 6 Personen. Damit können wir sicherstellen, dass alle Fragen, die den TeilnehmerInnen auf der Seele brennen, gestellt und beantwortet werden können und damit eine gesunde Diskussionsatmosphäre entsteht, in der jeder voneinander lernt.
Unser Ziel ist es, Ihre Fahrer fit für den Straßenverkehr zu machen und sie darin zu schulen, umweltbewusst mit den Fahrzeugen umzugehen – damit Ihre Angestellten sich sicher fühlen und Sie langfristig bares Geld sparen.
Für Fragen zu diesem oder zu anderen Problemen, die das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz umfassen, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung, selbstverständlich auch für ein Gespräch bei Ihnen vor Ort.
Klingeln Sie einfach durch unter 0361/6438738 oder schreiben Sie uns eine
Nachricht. Wir freuen uns Sie kennenzulernen!